Unser Angebot

Hausarztmedizin – Philosophie

Auf den Grundsätzen unseres Leitbilds basiert auch unsere ärztliche Tätigkeit. Wir sind in Übereinkunft mit den Leitlinien der DEGAM (Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin) und führenden Koryphäen unseres Faches (wie bspw. von Prof. Kochen in seinem Lehrbuch zur Allgemeinmedizin ausgeführt) der Meinung, dass die empathische Anamnese (nichts anderem also das simpel erscheinende ärztliche Gespräch) den wesentlichen Grundpfeiler unseres Fachgebiets darstellt. Apparative Verfahren wie Blutentnahmen, Bildgebung, fachärztliche Untersuchungen, etc., können jene ergänzen, Verdachtsdiagnosen beweisen oder verwerfen. Eine ausführliche Anamnese steht jedoch immer am Beginn eines jeden Patientenkontakts – und stellt oftmals, gemeinsam mit einer körperlichen Untersuchung, auch schon dessen Schlusspunkt dar. Auch wenn unsere zunehmend digitaler und technokratisch werdende Zeit anderes und nach immer neuen aufwändigeren und ausgefuchsten Untersuchungsmethoden verlangt – nur allzu oft sind diese unnötig, gehen am eigentlich Kern des jeweiligen Leidens vorbei und beachten das miteinander stets interagierende Miteinander von Körper und Seele nicht.

Gleiches gilt im Grunde auch für die Medikation: Gerade bei den so häufigen und gerade in den Wintermonaten unsere Arbeit bestimmenden grippalen Infekten ist weniger oft mehr und die Selbstheilungskräfte des Körpers (verbunden mit einer angemessenen Erholungsphase) wirkungsvoller als eine unnötige Antibiotikatherapie oder teure OTC-Medikamente aus der Apotheke. In anderen Bereichen der Medizin (bspw. bei Diabetes, Bluthochdruck, etc.) sind Tabletten unabdingbar und werden von uns selbstverständlich auch befürwortet und im entsprechendem Maße eingesetzt.

Wenn Sie zu diesen Grundsätzen Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an!

Sprechstunde für Wohnungslose

Neben unseren üblichen Sprechzeiten, zu denen (nach Voranmeldung) selbstverständlich jede/r willkommen ist, bietet Herr Schmitthenner eine separate, offene Sprechstunde für Wohnungslose, andere Menschen in sozial prekären Situationen oder solche, die sich dort einfach wohler fühlen als in einer normalen Arztpraxis, an.

Diese findet statt:

Montag und Donnerstag

9:00 – 11:00 Ferdinand-Weiß-Haus (Ferdinand-Weiß-Straße 9a, 79106 Freiburg)

11:30 – 13:00 Pflasterstub´ (Herrenstraße 6, 79098 Freiburg)

Hausarztzentrierte Versorgung

Sicher haben Sie die (unerfreuliche) Entwicklung der Finanzierung der Hausarztmedizin und auch den Protest unserer Zunft hiergegen in den Medien mitverfolgt. Auch wir kämpfen, so gerne wir unserem erfüllenden Beruf nachgehen, mit steigenden Patientenzahlen und überbordender Bürokratie bei fehlender oder nicht kostendeckender Lohnsteigerung (Stichwort: Budgetierung!).

Aus diesem Grund erfolgt die Aufnahme von NeupatientInnen ausschließlich im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV). Dieses, in der Versorgung, also, was Sie, liebe Patienten, betrifft, mindestens gleichwertige Alternativmodell zur Regelversorgung gewährleistet, dass wir für die Arbeit, die wir leisten, auch zuverlässig bezahlt werden, was sich schließlich ein jeder wünscht. Vom Thema „Geld“ einmal abgesehen stehen wir als Praxis vollumfänglich hinter den Grundsätzen der HzV, namentlich der Rolle des Hausarztes als koordinierende Zentralperson in der medizinischen Versorgung unserer Patienten. Hier erfahren Sie mehr über die HzV: https://www.haev.de/hausarztvertraege/vorteile-fuer-patientinnen-und-patienten

Daily Business: „Krankmeldungen“

Ein Gutteil unserer täglichen Arbeit besteht im Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, landläufig auch „Krankmeldungen“ genannt. Immer wieder kommt es hierbei zu Missverständnissen, die das Klima zwischen Ihnen, liebe Patienten, und uns, dem Praxisteam, belasten. Zu Ihrer Information und auch, um den Ablauf hiermit in Zukunft vielleicht ein wenig reibungsärmer zu gestalten, hier einige „Spielregeln“:

Die gesetzlichen Grundlagen zur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung regelt die gleichlautende Richtline des gemeinsamen Bundesausschuss für Gesundheit (G-BA), die sie hier finden: https://www.g-ba.de/downloads/62-492-3374/AU-RL_2023-12-07_iK-2024-02-21.pdf . Aus der Richtlinie geht unter anderen hervor:

  • Ausschließlich Krankheiten und nicht etwa Termine bspw. beim Arzt oder Physiotherapeuten rechtfertigen eine Krankmeldung.
  • Im Falle einer Erkrankung obliegt es dem Patienten, sich unverzüglich in der Praxis zu melden. Die Richtlinie besagt: „Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden.“
  • Daraus folgt, dass eine rückwirkende Krankmeldung, wie sie täglich mehrfach bei uns eingefordert wird, nur in Ausnahmefällen zulässig ist. Wir definieren solche Ausnahmen bspw. medizinischer Natur (schwere Grippe, während der man nicht einmal den Telefonhörer zur Hand nehmen kann).
  • Wenn wir auch seit einigen Jahren glücklicherweise die Möglichkeit haben, in leichteren Fällen nach einer fernmündlichen Konsultation „krank zu schreiben“, so liegt die Entscheidung darüber, wann wir das für verantwortbar halten, doch in unserer Hand. Die Richtlinie sagt hierzu eindeutig: „Sofern der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt eine hinreichend sichere Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Video(Telefon)sprechstunde nicht möglich ist, ist von einer Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Video(Telefon)sprechstunde abzusehen und auf die Erforderlichkeit einer unmittelbar persönlichen Untersuchung durch eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt zu verweisen. […] Ein Anspruch auf die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit im Rahmen der Video(Telefon)sprechstunde besteht nicht.“

Wir als Praxisteam sind ebenso wie Sie, liebe Patienten, dazu angehalten, uns an diese Richtlinie zu halten und bitten Sie darum, uns die Arbeit zu erleichtern, indem Sie insbesondere o.a. Punkte beachten.

Vielen Dank!

Reisemedizinische Beratung

Mit demselben Herzblut wie der Allgemeinmedizin und (in Frau Dr. Neltings Fall) der Psychotherapie widmen wir uns auch der Reiseberatung, also der Empfehlung für Sie individuell wichtiger Impfungen sowie anderer gesundheitlicher Schutzmaßnahmen bei (Fern-)Reisen. Um diese kompetent durchführen zu können, bilden wir uns auch in diesem Bereich regelmäßig fort und freuen uns zudem ganz besonders, mit Frau Dr. Mayer eine angehende Tropenmedizinerin mit viel Erfahrung in unserem Team zu haben.

Bei der Reiseberatung handelt es sich um keine Kassenleistung, so dass wir Ihnen jene privat in Rechnung stellen. Der Betrag hierfür wird je nach Aufwand und durchgeführten Impfungen bestimmt und bewegt sich in der Regel im zweistelligen Bereich. Bitte sprechen Sie uns einfach an! Achtung: Mit dem bei uns gezahlten Betrag sind „lediglich“ die Beratung und der „Akt“ des Impfens bei uns abgegolten. Die Impfstoffe selbst kaufen Sie in der Apotheke. Eine Ausnahme hiervon stellt der Gelbfieberimpfstoff dar. Als offiziell anerkannte Gelbfieberimpfstelle haben wir diesen vorrätig und verimpfen ihn zu einem Komplettpreis. Die Bezahlung (Reiseberatung ob nun mit oder ohne Gelbfieber) erfolgt bar bei uns in der Praxis.

Viele Krankenkassen bezahlen als Sonderleistung einen Teil der oder auch die komplette Reiseberatung inklusive Impfungen. Um eine solche Erstattung zu beantragen, reichen Sie die bei uns erhaltene Quittung (plus ggf. die von der Apotheke über die Impfstoffe) einfach bei der Krankenkasse ein!

Weitere Angebote folgen … diese Homepage wird gerade überarbeitet!